Digitale Bildungsangebote sind heute Standard.
Spätestens seit dem BGH Urteil vom 12. Juni 2025 steht fest, wer Online Kurse, Coaching Programme oder asynchrone Lernangebote vertreibt, muss prüfen, ob eine ZFU Zulassung erforderlich ist. Verträge ohne Zulassung sind nichtig. Das gilt auch im B2B Bereich.
Das zweite wichtige Urteil kam im Februar 2026. Rein synchrone Live Online Formate ohne Aufzeichnung fallen ausdrücklich nicht unter das FernUSG.
1. Was sind ZFU und FernUSG?
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht, kurz ZFU, sitzt in Köln und ist die zentrale Aufsichtsbehörde für den Fernunterrichtsmarkt. Sie handelt im Auftrag aller Bundesländer. Ihre Aufgabe ist Zulassung von Fernlehrgängen, Registrierung von Hobbykursen und Marktüberwachung. Das Leitmotiv ist der Verbraucherschutz. Ein ZFU Siegel signalisiert, dass ein Angebot staatlich geprüft wurde.
Die rechtliche Grundlage ist das Fernunterrichtsschutzgesetz. Es definiert in § 1, wann ein Angebot als zulassungspflichtiger Fernunterricht gilt. Drei Kriterien müssen zusammenkommen: Das Angebot ist entgeltlich, Lehrende und Lernende sind überwiegend räumlich getrennt und es gibt eine Lernerfolgskontrolle.
Die Brisanz ist durch die Digitalisierung massiv gestiegen, weil die Grenze zwischen Präsenz und Fernunterricht bei Online Formaten schnell verwischt.
2. Die BGH Urteile 2025 und 2026: Was sich konkret geändert hat
Innerhalb kurzer Zeit hat der Bundesgerichtshof drei Entscheidungen zum FernUSG getroffen, die ein klares Bild ergeben: Asynchrone Angebote sind fast immer erfasst, rein synchrone fast nie.
BGH vom 12. Juni 2025. Die Grundsatzentscheidung
Im Juni 2025 ging es um ein Business Mentoring Programm mit Video Modulen, regelmäßigen Online Meetings, Aufzeichnung und Hausaufgaben. Der BGH entschied, das ist Fernunterricht im Sinne des FernUSG. Ohne ZFU Zulassung ist der Vertrag nichtig.
Folgende Kernaussagen des BGH solltest du kennen:
1. Jede Form der Wissens und Kompetenzvermittlung ist erfasst. Inhalt, Niveau oder Qualität spielen keine Rolle.
2. Aufzeichnungen machen Formate asynchron. Live Calls, die aufgezeichnet und zum Abruf bereitgestellt werden, zählen als asynchroner Unterricht.
3. Die Schwelle für Lernerfolgskontrolle ist niedrig. Bereits ein vertragliches Fragerecht per Mail, Chat oder Forum kann genügen.
4. Das gilt auch für B2B. Der FernUSG Schutz erstreckt sich auch auf Unternehmer und Selbstständige.
BGH vom 5. Februar 2026. Die Klarstellung
Im Februar 2026 hat der BGH klargestellt, dass rein synchrone Live Online Formate ohne Aufzeichnung nicht unter das FernUSG fallen. Wenn Lehrende und Lernende in Echtzeit und bidirektional kommunizieren, liegt keine räumliche Trennung im Sinne des Gesetzes vor.
Praktisch heißt das, du kannst aus dem FernUSG herauskommen, wenn du live bleibst und auf Aufzeichnungen verzichtest. Sobald du aufzeichnest und später bereitstellst, bist du wieder im asynchronen Bereich.
3. Wann ist eine ZFU Zulassung erforderlich?
Ob dein Angebot zulassungspflichtig ist, kannst du anhand folgender Fragen selbst klären:
Frage 1: Verlangst du ein Entgelt? Kostenlose Angebote fallen nicht unter das FernUSG.
Frage 2: Vermittelst du Kenntnisse oder Fähigkeiten? Der BGH legt das weit aus, auch Coaching und Mentoring sind erfasst.
Frage 3: Findet der Unterricht überwiegend räumlich getrennt statt? Das ist bei Online Formaten grundsätzlich gegeben, außer bei rein synchronen Live Formaten ohne Aufzeichnung.
Frage 4: Gibt es eine Lernerfolgskontrolle? Auch hier reicht oft schon ein vertragliches Fragerecht.
Frage 5: Handelt es sich nicht ausschließlich um einen reinen Hobbykurs? Hobbykurse sind registrierungs-, aber nicht zulassungspflichtig.
Wenn du bei allen fünf Fragen bei Ja landest, ist es zulassungspflichtiger Fernunterricht nach § 1 FernUSG. Bei Unsicherheit kannst du eine unverbindliche Anfrage bei der ZFU stellen. Die Behörde berät dich kostenlos zur Einordnung.
4. Was passiert ohne ZFU Zulassung?
Die Konsequenzen laufen auf zwei Ebenen.
Zivilrechtlich ist die Hauptfolge die Vertragsnichtigkeit. Fehlt die Zulassung, ist der Fernunterrichtsvertrag nach § 7 Absatz 1 FernUSG von Anfang an unwirksam. Teilnehmer können gezahlte Kursgebühren nach § 812 BGB zurückfordern. Hier ist eine Verjährungsfrist von drei Jahren zu beachten. Der BGH hat zwar grundsätzlich einen Wertersatzanspruch des Anbieters für möglich gehalten, die Beweislast liegt aber beim Anbieter und ist praktisch schwer zu erfüllen.
Ordnungsrechtlich ist der Vertrieb ohne Zulassung eine Ordnungswidrigkeit nach § 21 FernUSG. Diers kann eine Geldbußen von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Zusätzlich besteht wettbewerbsrechtliche Abmahnrisiko durch Konkurrenten nach UWG, inklusive Unterlassung, Abmahnkosten und möglichem Schadensersatz.
5. Zulassungsverfahren – Ablauf und Dauer
Das ZFU Verfahren ist formalisiert und braucht Vorbereitung. Die ZFU hat nach § 12a FernUSG maximal 3 Monate Zeit, über einen vollständig eingereichten Antrag zu entscheiden. Reagiert sie nicht, gilt der Lehrgang als zugelassen. In der Praxis dauert es oft länger, weil Unterlagen nachgebessert werden müssen. Als realistische Gesamtdauerkannst du mit 3 bis 9 Monaten rechnen.
In Phase 1 stellst du den Antrag zusammen. Als typische Vorbereitungszeit solltest du mit 4 bis 8 Wochen rechnen. Du reichst einen formellen Antrag, das Lehrgangskonzept mit Zielgruppe und Lernzielen, vollständiges Lehrmaterial, einen Vertragsentwurf inklusive Widerrufsbelehrung, Informationsmaterial und Gebührenkalkulation ein. Die ZFU prüft nicht nur die fachlichen Inhalte, sondern auch Didaktik und rechtliche Konformität.
In Phase 2 prüft die ZFU formal die Vollständigkeit. Hier kannst du mit 2 bis 4 Wochen als Orientierung rechnen. Die Dreimonatsfrist beginnt erst, wenn alles vollständig vorliegt.
In Phase 3 folgt die inhaltliche Prüfung und Nachbesserung. Dies kann bis zu 3 Monate dauern. Häufige Beanstandungen betreffen unklare Lernziele, schlecht strukturiertes Lehrmaterial, fehlende Betreuungskonzepte oder problematische Vertragsklauseln. In der Praxis sind oft Nachbesserungen nötig, meist in rund 80 Prozent der Fälle.
In Phase 4 kommt die Zulassung. Du erhältst die Urkunde und darfst mit dem ZFU Siegel werben. Die Zulassung hängt an den geprüften Unterlagen. Wesentliche Änderungen erfordern eine neue Prüfung, mit Mindestgebühr 525 Euro. Alle 3 Jahre erfolgt eine Fortbestandsprüfung.

6. Kosten der ZFU Zulassung
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Die Bemessungsgrundlage ist der Verkaufspreis des Lehrgangs.
Die reguläre Zulassung kostet 150 Prozent des Verkaufspreises, mindestens 1.050 Euro.
Eine vorläufige Zulassung kostet 200 Prozent, ebenfalls mindestens 1.050 Euro.
Wesentliche Änderungen kosten 50 Prozent der Erstgebühr, mindestens 525 Euro.
Die Fortbestandsprüfung alle drei Jahre liegt bei 30 Prozent des Verkaufspreises.
Die Übernahme eines zugelassenen Lehrgangs kostet 40 Prozent der Erstgebühr.
Hier ein Rechenbeispiel:
Bei 2.000 Euro Verkaufspreis kostet die reguläre Zulassung 3.000 Euro. Bei 500 Euro greift die Mindestgebühr, weil 150 Prozent nur 750 Euro wären. Für sehr niedrige Verkaufspreise unter 250 Euro gibt es ermäßigte Sätze.
Neben den Gebühren solltest du weitere Kostenblöcke einplanen, wie Rechtsanwaltliche Beratung für Vertragsgestaltung, einen externen ZFU Berater (optional). Dazu kommt interner Aufwand für Antrag und Nachbesserung.
7. ZFU und AZAV – Was Bildungsträger beachten müssen
AZAV und ZFU sind zwei unterschiedliche Regelungssysteme.
AZAV regelt Träger und Maßnahmenzulassung in der Arbeitsförderung.
FernUSG regelt den Verbraucherschutz bei Fernunterricht, unabhängig davon, ob gefördert oder privat bezahlt wird.
Das kann in der Praxis bedeuten, dass ein AZAV zertifizierter Träger für eine überwiegend asynchrone Online Maßnahme zusätzlich eine ZFU Zulassung braucht, selbst wenn die Maßnahme bereits über die Fachkundige Stelle zugelassen ist. Die AZAV Zulassung schützt nicht vor der Nichtigkeit nach § 7 FernUSG.
Eine relevante Ausnahme gibt es jedoch: Maßnahmen, die ausschließlich über Bildungsgutscheine nach § 81 SGB III laufen, sind in der Regel nicht betroffen, weil die Vertragsbeziehung primär zwischen Träger und Agentur für Arbeit läuft.
Sobald du dieselbe Maßnahme aber auch privat zahlenden Teilnehmern oder Unternehmen verkaufst, ändert sich die Lage. Deshalb solltest du jede Online Maßnahme einzeln prüfen, inklusive Abrechnungslogik und Teilnehmerkreis.
8. Wird das FernUSG abgeschafft?
Politisch steht das FernUSG unter Druck.
Der Koalitionsvertrag vom April 2025 kündigt eine Modernisierung an.
Der Nationale Normenkontrollrat hat im November 2025 die vollständige Abschaffung empfohlen.
Zum Stand März 2026 ist offen, ob es eine Reform, Abschaffung oder Überführung ins BGB gibt. Bis dahin gelten die Regeln uneingeschränkt. Wer auf Abschaffung spekuliert und deshalb keine Zulassung beantragt, geht ein erhebliches Risiko ein.
Gleichzeitig bietet die ZFU Zulassung dir einen strategischen Nebeneffekt: Das staatliche Siegel kann Vertrauen schaffen, gerade in einem Markt, in dem nach den BGH Urteilen Vertrags Anfechtungen und Rückforderungen wahrscheinlicher geworden sind.
9. Häufige Fragen (FAQ)
Brauche ich als AZAV zertifizierter Bildungsträger eine ZFU Zulassung?
Möglicherweise ja, wenn du überwiegend asynchrone Online Maßnahmen auch privat oder im B2B Bereich anbietest. Reine Bildungsgutschein Maßnahmen sind in der Regel nicht betroffen.
Fallen Live Webinare unter das FernUSG?
Rein synchrone Live Online Formate ohne Aufzeichnung fallen laut BGH Urteil vom 5. Februar 2026 nicht unter das FernUSG. Sobald du aufzeichnest und später bereitstellst, zählt der Anteil als asynchron. Wenn asynchron überwiegt, greift die Zulassungspflicht.
Wie hoch sind die Gebühren?
Regulär 150 Prozent des Verkaufspreises, mindestens 1.050 Euro.
Vorläufig 200 Prozent, ebenfalls mindestens 1.050 Euro.
Wesentliche Änderungen 50 Prozent der Erstgebühr, mindestens 525 Euro.
Fortbestandsprüfung alle drei Jahre 30 Prozent des Verkaufspreises.
Was passiert ohne Zulassung?
Dein Vertrag ist nichtig und du musst mit Rückforderung bis zu 3 Jahren, einem Bußgeld bis 10.000 Euro und möglichen Abmahnrisiko rechnen.
Wird das FernUSG abgeschafft?
Es gibt politische Signale, aber Stand März 2026 ist die Rechtslage unverändert. Du solltest nicht darauf spekulieren.
Hinweis. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung.