AZAV für Agenturen: Fachbereich 2 (Private Arbeitsvermittlung) – so funktioniert’s

Wenn du als Agentur mit der Bundesagentur für Arbeit und Jobcentern zusammenarbeiten willst, führt an der AZAV kein Weg vorbei. Für Agenturen ist dabei vor allem ein Teil der AZAV spannend: Fachbereich 2 – Private Arbeitsvermittlung.
Der Grund ist schnell erklärt. Mit der Trägerzulassung im Fachbereich 2 bekommst du Zugang zur geförderten Arbeitsvermittlung über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS-MPAV). Das ist ein Vergütungsmodell, das pro erfolgreicher Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bis zu 2.500 Euro zahlt (Rechtsgrundlage: § 45 Abs. 6 SGB III).

In diesem Beitrag bekommst du den kompletten Überblick: Was Fachbereich 2 genau ist, warum er sich von „klassischer“ AZAV bei Bildungsträgern unterscheidet, welche Anforderungen im Audit typischerweise geprüft werden und was du in der Liquiditätsplanung unbedingt berücksichtigen solltest.


Das Wichtigste in Kürze

Im Fachbereich 2 gelten ein paar Regeln, die Agenturen im ersten Moment oft überraschen.
1. Du brauchst in Fachbereich 2 nur eine Trägerzulassung. Eine separate Maßnahmenzulassung entfällt.
2. Die Vergütung ist erfolgsbasiert. Die Regelvergütung beträgt 2.500 Euro pro erfolgreicher Vermittlung. Bei Langzeitarbeitslosen kann sie bis zu 3.000 Euro betragen.
3. Die Auszahlung ist gestaffelt. Üblicherweise kommt die erste Hälfte nach 6 Wochen Beschäftigungsdauer, die zweite Hälfte nach 6 Monaten.
4. Auch wenn es „nur“ Vermittlung ist: Ein QM-System ist Pflicht. Der Auditor will sehen, dass du Vermittlungsprozesse definierst, dokumentierst und steuerst.


1. Was ist Fachbereich 2 (Private Arbeitsvermittlung)?

Die AZAV unterscheidet insgesamt 6 Fachbereiche. Fachbereich 2 ist für Träger gedacht, die als private Arbeitsvermittler arbeiten.

Der Ablauf ist dabei grundsätzlich so:
Ein Arbeitssuchender bekommt einen AVGS-MPAV von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Er wählt sich damit einen zugelassenen Vermittler. Wenn die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gelingt, wird die Vergütung fällig.
Das ist der zentrale Unterschied zu den Fachbereichen, die sich auf Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen beziehen. In Fachbereich 2 gibt es keine Maßnahmen im klassischen Sinne. Deshalb entfällt die Maßnahmenzulassung nach § 179 SGB III. Du brauchst ausschließlich die Trägerzulassung nach § 176 SGB III.

Wenn du bisher schon vermittelt hast (ohne AZAV), ist Fachbereich 2 oft der schnellste Einstieg in den geförderten Arbeitsmarkt. Der Aufwand ist in der Regel geringer als bei Bildungsträgern, weil du keine Maßnahmenkonzepte, Lehrpläne oder Dozentenqualifikationen nachweisen musst.


2. Was die fachkundige Stelle von einer Agentur sehen will

Die Trägerzulassung verlangt Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und ein funktionierendes Qualitätsmanagement. Für Agenturen im Fachbereich 2 heißt das konkret:
Qualitätsmanagementsystem (QMS)
Ein QMS ist Pflicht, auch für reine Vermittlungsagenturen. Es muss deine Vermittlungsprozesse systematisch abbilden: vom Erstgespräch über Profiling, Stellenrecherche und Matching bis zur Nachbetreuung nach der Vermittlung.
Das QMS muss nicht zwingend ISO 9001 sein. In der Praxis orientieren sich viele Agenturen trotzdem an der ISO-Struktur, weil Fachkundige Stellen damit vertraut sind.

Qualifiziertes Personal
Eine bestimmte formale Qualifikation ist nicht zwingend vorgeschrieben. Die Fachkundige Stelle wird aber prüfen, ob deine Mitarbeitenden die nötigen Kompetenzen tatsächlich haben: Arbeitsmarktkenntnisse, Wissen zur Arbeitsförderung (SGB III/SGB II), Beratungskompetenz und Erfahrung in der Personalvermittlung. Typisch ist ein Mix aus Berufserfahrung und Weiterbildungsnachweisen.

Räumlichkeiten und Ausstattung
Du brauchst geeignete Räume für vertrauliche Beratungsgespräche. Ein reiner Homeoffice-Betrieb wird von vielen Fachkundigen Stellen nicht akzeptiert. Außendienstberatung ist möglich, ein fester Bürostandort soll trotzdem vorhanden sein.

Arbeitsmarktkenntnisse
Im Audit geht es hier oft um konkrete Nachweise: dokumentierte Arbeitgeberkontakte, eine Stellendatenbank, Marktanalysen. Entscheidend ist, dass du zeigen kannst, dass du den regionalen Arbeitsmarkt kennst.

Praxis-Hinweis: Der Klassiker im Erstaudit ist ein QM-Handbuch, das generische Prozesse beschreibt, die mit dem echten Vermittlungsalltag wenig zu tun haben. Ein authentisches QMS mit 20 Seiten, das eure realen Abläufe abbildet, überzeugt meist mehr als ein generisches Dokumentpaket.


3. AVGS-MPAV: Vergütungsmodell und Auszahlung

Das Vergütungsmodell ist rein erfolgsbasiert. Die gesetzliche Grundlage wird in § 45 Abs. 6 Satz 3 und 4 SGB III beschrieben.
• Regelvergütung: 2.500 Euro pro erfolgreicher Vermittlung
• Erhöhte Vergütung: bis zu 3.000 Euro bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen

Wichtig ist die gestaffelte Auszahlung:
• Nach 6 Wochen Beschäftigungsdauer: 1.250 Euro (bzw. 1.500 Euro)
• Nach 6 Monaten Beschäftigungsdauer: 1.250 Euro (bzw. 1.500 Euro)

Für deine Planung heißt das: Zwischen Start deiner Vermittlungsarbeit und vollständigem Zahlungseingang können 6 bis 8 Monate liegen.
Und noch ein typischer Stolperstein: Achte bei der Annahme von AVGS-MPAV-Gutscheinen auf regionale Beschränkung und Gültigkeitsdauer. Wenn der Gutschein abläuft oder die Stelle außerhalb der regionalen Beschränkung liegt, zahlt die Agentur für Arbeit nicht, auch wenn du gut vermittelt hast.


4. Zertifizierungsprozess: Schritt für Schritt

Der Weg zur Trägerzulassung im Fachbereich 2 ist standardisiert. In der Regel solltest du mit 6 bis 8 Monaten rechnen, je nachdem, wie schnell du dein QM-System aufsetzt und ob Unterlagen bereits vorliegen.

Schritt 1: Fachkundige Stelle auswählen. Nicht alle Fachkundigen Stellen bieten Fachbereich 2 an. Frag konkret nach Erfahrung und Referenzen im Bereich private Arbeitsvermittlung.

Schritt 2: QM-System erstellen oder anpassen. Dein QMS muss die Vermittlungsprozesse vollständig abbilden: Akquise von AVGS-Inhabern, Profiling, Stellenrecherche, Matching, Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche, Nachbetreuung und Ergebnisdokumentation.

Schritt 3: Antrag und Dokumentenprüfung. Du reichst u. a. QM-Handbuch, Personalunterlagen, Mietvertrag und Nachweise zu Arbeitsmarktkenntnissen ein. Die Dokumentenprüfung dauert erfahrungsgemäß zwei bis vier Wochen.

Schritt 4: Vor-Ort-Audit. Der Auditor prüft, ob dokumentierte Prozesse in der Praxis umgesetzt werden. Typische Fragen: Wie läuft ein Vermittlungsprozess konkret ab? Wie dokumentiert ihr Arbeitgeberkontakte? Wie stellt ihr nachhaltige Vermittlung sicher?

Schritt 5: Zertifikat und laufende Überwachung. Nach erfolgreichem Audit erhältst du die Trägerzulassung (Gültigkeit: fünf Jahre) mit jährlichen Überwachungsaudits.


5. Kosten und Wirtschaftlichkeit

Die Kosten sind in Fachbereich 2 in der Regel niedriger als bei Bildungsträgern, weil keine Maßnahmenzulassung hinzukommt.
Als Orientierung werden folgende Größenordnungen genannt:
• Erstaudit: 2.500 bis 5.000 Euro
• Jährliche Überwachungsaudits: 1.500 bis 3.000 Euro
• QM-Beratung (optional): 3.000 bis 10.000 Euro

Für die Wirtschaftlichkeit wird häufig so gerechnet: Bei Gesamtkosten von 8.000 bis 15.000 Euro im ersten Jahr amortisiert sich die Investition bei 2.500 Euro Regelvergütung nach 4 bis 6 erfolgreichen Vermittlungen.
Für Agenturen ist aber noch ein zweiter Punkt entscheidend: die Anlaufphase. Bis die ersten Vergütungen eingehen, vergehen mehrere Monate. Als realistischer Liquiditätspuffer wird häufig ein Rahmen von 20.000 bis 30.000 Euro für die ersten 6 Monate genannt, abhängig von Personalstruktur und Fixkosten.


6. Erfolgsfaktoren: Was Fachbereich 2 in der Praxis profitabel macht

Die Zulassung ist die Eintrittskarte. Ob es wirtschaftlich funktioniert, hängt an der Umsetzung.

Spezialisierung schlägt Breite. Agenturen, die sich auf Branchen oder Zielgruppen spezialisieren (z. B. Pflege, IT, Logistik, Geflüchtete, 50+), bauen schneller ein Arbeitgebernetzwerk auf. Das hilft auch im Gespräch mit Jobcentern: Vermittlungsfachkräfte können schneller zuordnen.

Arbeitgebernetzwerk aufbauen.
Erfolgsquoten hängen direkt an der Qualität der Arbeitgeberkontakte. Eine strukturierte Datenbank mit Ansprechpartnern, offenen Stellen und Historien macht hier einen echten Unterschied.

Nachhaltig vermitteln. Die zweite Rate kommt erst nach sechs Monaten. Matching und Nachbetreuung sind deshalb kein „Nice to have“, sondern Teil deines Geschäftsmodells.

Datenschutz ernst nehmen. Du verarbeitest sensible Bewerberdaten. DSGVO-Anforderungen gelten auch im Fachbereich 2. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Löschkonzept und saubere Einwilligungen gehören ins Pflichtprogramm.


Fazit

Die AZAV-Zertifizierung im Fachbereich 2 ist für Agenturen ein vergleichsweise direkter Weg in den geförderten Arbeitsmarkt. Die Anforderungen sind überschaubar, der Zertifizierungsaufwand meist geringer als bei Bildungsträgern, und das Vergütungsmodell kann ein zusätzliches Standbein schaffen.
Wenn du es ernsthaft nutzen willst, brauchst du drei Dinge: ein QMS, das euren Vermittlungsalltag abbildet, eine Liquiditätsplanung, die die gestaffelte Auszahlung mitdenkt und operative Disziplin bei Dokumentation, Gutscheinprüfung und Nachbetreuung.


Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der AZAV-Fachbereich 2?
Fachbereich 2 ist für Träger vorgesehen, die als private Arbeitsvermittler agieren. Es ist nur eine Trägerzulassung erforderlich, keine Maßnahmenzulassung.

Wie viel verdient ein privater Arbeitsvermittler pro Vermittlung?
Regelvergütung: 2.500 Euro. Bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen bis zu 3.000 Euro. Auszahlung gestaffelt: Hälfte nach 6 Wochen, Rest nach 6 Monaten.

Brauche ich eine Maßnahmenzulassung?
Nein. Im Fachbereich 2 reicht eine Trägerzulassung nach § 176 SGB III.

Kann ich als Zeitarbeitsunternehmen den Fachbereich 2 nutzen?
Ja. Wichtig: Die AVGS-Vergütung fließt nur bei Vermittlung in ein direktes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, nicht bei Überlassung.

Über den Autor
David Pfeil
Gründer und Geschäftsführer

David Pfeil begleitet seit rund 15 Jahren Organisationen beim Aufbau und bei der Weiterentwicklung von Managementsystemen. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt im Bildungsmarkt, vor allem bei AZAV Themen.

Er unterstützt Bildungsträger bei der Trägerzulassung und Maßnahmenzulassung, bei der Vorbereitung auf Überwachungs und Rezertifizierungsaudits sowie bei Erweiterungen, etwa bei Standorten und Fachbereichen. 

Als Leadauditor und Dozent arbeitet er nah an den Anforderungen aus Normen und Regelwerken und übersetzt sie in praktische Lösungen für den Alltag von Bildungsträgern.

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